Kinder haben gemäss Kinderrechtskonvention der UNO ein Recht darauf, mit beiden Elternteilen in regelmässigem, persönlichem und unmittelbarem Kontakt zu stehen.
Positiv wahrgenommene Begegnungen mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil tragen massgeblich zur Identitätsbildung des Kindes bei.
Indikationen für eine Besuchsbegleitung können sein:
- Konflikthafte Trennung der Eltern, zum Beispiel mit Loyalitätskonflikt der Kinder
- Überforderung der Eltern oder eines Elternteils, beispielsweise aus psychischen oder kognitiven Gründen
- Suchtproblematik der Eltern oder eines Elternteils
Unsere Arbeitsweise
Bereits im Vorfeld beraten wir umfassend zu Setting, Häufigkeit der Begleitung und besonderen Abmachungen. So helfen wir mit, die nötigen Rahmenbedingungen und Vereinbarungen zu klären.
Möglicherweise ist der nicht obhutsberechtigte Elternteil mit der Gestaltung der Begegnung überfordert. Hier bieten wir Unterstützung, beraten oder entwickeln Ideen, die dem Alter und den Wünschen des Kindes Rechnung tragen. Die Kinder werden nach Möglichkeit in die Gestaltung der Begleitungen einbezogen.
Sprachen
Unsere Mitarbeitenden sprechen folgende Sprachen:
Deutsch, Albanisch, Arabisch, Bulu, Englisch, Ewondo, Französisch, Hindi, Holländisch, Italienisch, Kasachisch, Kurdisch, Portugiesisch, Punjabi, Russisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Türkisch, Urdu
Unsere Tarife
Besuchsbegleitung
Für folgende Leistungen verrechnet SolidHelp CHF 160.– pro Stunde:
- Facharbeit mit Familien/Kindern/Jugendlichen (inkl. Erst-, Standort- und Schlussgespräche)
- Besprechungen mit Fachstellen
- Vor- und Nachbereitung von Begleitungen (30 Minuten pro Begleitung)
- Vor- und Nachbereitung von Erst-, Standort- und Schlussgesprächen (1 Stunde pro Gespräch)
- Erstellen von standardisierten Berichten (5 Stunden pro Bericht)
- Terminabsagen
Für Reisezeiten verrechnet SolidHelp folgende Wegpauschalen:
CHF 85.– Reisezeit bis 60 Minuten
CHF 125.– Reisezeit von 60 bis 120 Minuten
CHF 170.– Reisezeit von mehr als 120 Minuten
Mit dem Amt für Jugend und Berufsberatung Kanton Zürich hat SolidHelp eine Leistungsvereinbarung Sozialpädagogische Familienhilfe (SPF). Die genannten Tarife entsprechen denjenigen des Kantons Zürich.
Bei Wohnsitz im Kanton Zürich übernimmt der Kanton die gesamten Kosten für die Besuchsbegleitung.
Allgemeines
Versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine
Bei versäumten Terminen oder Terminabsagen, die weniger als 24 Stunden vor der vereinbarten Zeit erfolgen, verrechnet SolidHelp die ausgefallenen Stunden, jedoch maximal zwei Stunden.
Versäumtes Erstgespräch
Wird ein Erstgespräch vereinbart und die Familie oder der/die Jugendliche erscheint nicht zum Gespräch, verrechnet SolidHelp die dafür eingeplanten Stunden.
Vorzeitiger Abschluss des Auftrags
Die Einsätze erfolgen für die im Auftrag vereinbarte Dauer. Eine vorzeitige Beendigung des Auftrags bedingt eine gegenseitige Absprache zwischen der zuweisenden Stelle, der Klientin/dem Klienten und SolidHelp.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Die Höhe der einzelnen Rechnungen variiert je nach geleisteten Stunden. SolidHelp garantiert die Einhaltung des Kostendachs der entsprechenden Kostenübernahmegarantie oder Kostengutsprache. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.